Allgemeine Geschäftsbedingungen

Georg Baumann Informationssysteme GmbH • 50389 Wesseling

1. Vertragsabschluss

a) Für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Änderungen und Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.

b) Unsere Angebote sind freibleibend. Angaben zu Maßen, Leistungsbeschreibungen, technischen Daten in Prospekten odersonstigen drucktechnischen Erzeugnissen sind nur dann maßgebend, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

c) Für Service- und Reparaturarbeiten gelten zusätzlich unsere gesonderten Reparatur- und Servicebedingungen.

2. Versand und Lieferung

a) Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Erteilt der Käufer bei Bestellung keine Versandvorschriften, wird die Ware nach bestem Ermessen ohne Zusicherung der billigsten Beförderung versandt.

b) Lieferfristen beginnen erst nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen des Auftrages.

c) Ereignisse höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Nachfrist zu verlängern. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für eine der Parteien unzumutbar, so sind beide Parteienberechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

d) Bei Lieferverzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Vertragserfüllung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, bei Lieferverzug jedoch erst, wenn die Lieferzeit um mehr als 2 Wochenüberschritten wurde und uns der Käufer danach eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen gesetzt hat. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Lieferverzug sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns. Wir haften nicht bei verspäteter oder falscher Belieferung durch unsere Vorlieferanten.

e) Wir sind berechtigt, Teillieferungen nach unserem billigen Ermessendurchzuführen und in Rechnung zu stellen.

3. Preis und Zahlungsbedingungen

a) Für Lieferungen und Leistungen gelten – sofern kein ausdrückliches schriftliches Angebot vorliegt - unsere zur Zeit der Lieferung gültigen Preislisten ab unserem Lager (EXW) in üblicher Verpackung. Die Preiseenthalten keine Mehrwertsteuer.

b) Beratung und Dienstleistungen - wie Installationen und Anpassungen -werden nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand berechnet. Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Dienstleistungspreise. Spesen, Reisekosten und Wege Zeit gehen zu Lasten des Käufers.

c) Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Teilzahlungen sind nur mit unserer Zustimmung möglich. Teilzahlungsbeträge werden mit der jeweils ältesten Rechnung des Käufers verrechnet.

d) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen von 5% über dem Basiszinssatz (§247 BGB)

e) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unserer Zustimmung, oder wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt wurde, möglich. F) Wird nach Vertragsabschluss bekannt, dass aufgrund der Vermögensverhältnisse des Käufers unsere Forderungen gefährdet sind, sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und einzutreiben. Weitere Lieferungen – auch aus bereits abgeschlossenen Lieferverträgen – erfolgen nur noch gegen Vorkasse oder ausreichende Sicherheitsleistung.

4. Eigentumsvorbehalt

a) Bis zum vollständigen Schuld befreienden Ausgleich aller unserer Forderungen gegen den Käufer, einschließlich Nebenkosten und Zinsen, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltungseigentum mit seinen Ausgestaltungen als Sicherung unserer Saldoforderung. Eine Be- und Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Käufer, zu der er im Rahmen des Kaufvertrages berechtigt ist, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware.

b) Weiterveräußerung der gelieferten Ware, gleichgültig, ob verarbeitet, verbunden oder vermischt, ist nur Wiederverkäufern im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und nur dann gestattet, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung der Ware auf uns übergeht, solange unsere Forderungen gegen den Käufer nicht vollständig ausgeglichen sind. Verpfändung, Sicherheitsübereignung und die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes sind dem Käufer untersagt

c) Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus der Weiterveräußerung oder einemsonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der von uns gelieferten Ware jetzt oderspäter zustehenden Forderungen an uns ab. Im Falle der Weiterveräußerung nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mitanderen Sachen oder Weiterveräußerung der durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstandenen neuen Sache wird die Forderung gegen den Abnehmer des Käufers in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Wareabgetreten. Die abgetretenen Forderungen dienen ausschließlich der Sicherung unserer Ansprüche gegen den Käufer.

d) Das Recht zur Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung erlischt bei Zahlungsverzug oder wenn Umstände bekannt werden, die an der Zahlungsfähigkeit des Käufers berechtigte Zweifel aufkommen lassen. Der Käufer verpflichtet sich, die Abtretung unserer Forderungen an seinen Abnehmern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seine Abnehmer erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

e) Machen wir unseren Eigentumsvorbehalt geltend oder verlangen Herausgabe, gilt das nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

f) Ergänzend gilt die Regelung zum Eigentumsvorbehalt in der "Ergänzung der Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie".

g) Wir werden nach unserer Wahl den Teil von Sicherheiten freigeben, deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

5. Gewerbliche Schutzrechte, behördliche Vorschriften

a) An von uns erstellter Software oder Teilen davon und Anpassungen von Softwarebehalten wir alle Urheberrechte. Vom Käufer wird lediglich das Nutzungsrecht erworben. Die Vervielfältigung ist ausschließlich zu Sicherungszwecken erlaubt. Veränderungen – auch durch Dritte – bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.

b) Soweit nichts anderes vereinbart, haften wir nicht, wenn die von uns gelieferten Waren gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, es sei denn, es liegt bei uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zumachen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.

c) Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass im Falle der Ausfuhr die gelieferten Waren den behördlichen Vorschriften entsprechen und Embargo-Bestimmungen nichtverletzt werden. Entsteht uns durch einen Verstoß gegen derartige Bestimmungen ein Schaden, verpflichtet sich der Käufer, uns diesen zu ersetzen.

6. Garantie und Gewährleistung

a) Der Käufer hat die Ware nach Empfang unverzüglich zu prüfen und offensichtliche und erkennbare Mängel sofort, spätestens aber innerhalb einer Woche schriftlich zu rügen. Bei verdeckten Mängeln gelten die Bestimmungen der §§ 377, 378HGB.

b) Der Käufer ist allein verantwortlich für den ordnungsgemäßen Einsatz der Ware, insbesondere für die Sicherung mit der Ware be- oder verarbeiteter Daten. Er hat die Ware jeweils auf die Eignung für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen.

c) Wir erfüllen unsere Gewährleistungsverpflichtung, indem wir den Käufer auf die vom Hersteller oder Lieferanten gewährte Teilegarantie verweisen und/oderunsere Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller oder Lieferantenabtreten. Dies gilt nicht, wenn die Ursache für den Mangel oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in unserem Verantwortungsbereich liegt oder wenn die Geltendmachung von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Lieferanten oder Hersteller unmöglich oder für den Käufer unzumutbar ist.

d) Haben wir selbst Gewährleistungsansprüche zu erfüllen, so gelten die Bestimmungen des BGB. Erweiterte Ansprüche sind schriftlich zu vereinbaren. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind normaler Verschleiß, Transportschäden und Schäden, die durch mangelhafte Einbau- und Montagearbeiten, fehlerhafte Inbetriebsetzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht sachgemäße Beanspruchung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitungen und einschlägiger Angaben, unsachgemäße Änderungen und Instandsetzungsarbeiten, Verwendung falschen Zubehörs und ungeeigneter Pflegemittel oder ungewöhnliche Umgebungseinflüsse entstanden sind. Lassen wir eine uns gesetzte, angemessene Nachfrist für die Nachlieferung oder Nachbesserung durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen oder schlägt die Nachlieferung oder Nachbesserung endgültig fehl, so kann der Käufer Rückgängigmachung des Kaufes (Wandlung) oder angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen.

e) Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hatte, den Käufer gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.

7. Allgemeine Haftung

a) Unbeschadet der Regelung in Ziffer 6e sind Schadenersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung und außerhalb der Gewährleistung gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen -insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, z.B. an angeschlossenen Systemen oder damit betriebenen Datenträgern - wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Nachlieferungsfrist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, oder es wird eine wesentliche Vertragspflicht verletzt.

b) Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten gemäß a) - auch in den Fällender Ziffern 2d), 5b) - sind Schadenersatzansprüche beschränkt auf den vorhersehbaren, nachgewiesenen Schaden, max. jedoch 20% unseres Verkaufspreises des Teils der Ware, aus dessen Lieferung oder Nichtlieferung die Ansprüche resultieren. Im Falle der Schadenersatzpflicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften wird nicht gehaftet für untypische, nicht vorhersehbare Schäden.

c) Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten nicht, wenn wir nach dem Produkthaftungsgesetz(PHG) haften.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

a) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 50389 Wesseling.

b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen der Haager Kaufrechtübereinkommen vom 1. Juli 1964 sowie der deutschen Ausführungsgesetze zu diesem Übereinkommen sind ausgeschlossen. Soweit in den Incoterms definierte Klauseln vereinbart werden, gilt die jeweils neueste Fassung.